Steuerberater und Steuerkanzleien in München

Im Wesentlichen erstreckt sich die Tätigkeit eines Steuerberaters auf die steuerliche Beratung im Bereich des Einkommensteuerrechts, des Umsatzsteuerrechts, der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftsteuer. Daneben sind aber auch Qualifikationen auf dem Gebiet der Erstellung der Buchhaltung sowie des Jahresabschlusses eines Unternehmens mit der erforderlichen Steuererklärungserstellung und der Personalbuchhaltung mit Lohnabrechnung erforderlich. Er fertigt die privaten Steuererklärungen an, aber ist ebenso für die Erstellung von Bilanzen für kleine und mittelgroße Unternehmen zuständig und prüft Steuerbescheide des Finanzamts. Im Grunde ist leicht erklärt, was ein Steuerberater macht: Er berät nicht nur im Bereich der immer komplizierter werdenden Steuerfragen, sondern hilft durchaus auch dabei, Steuern zu sparen. Gerade was die steuerlichen und steuerrechtlichen Fragen von Kapital- und Personengesellschaften angeht, fertigt er entsprechende Erklärungen für das Finanzamt für seine Mandantschaft im Sinne einer steuerlichen Optimierung.Steuerberater in München Im Grunde ist ein Steuerberater nebenbei eine Art Unternehmensberater, gerade was steuerliche Investitionsplanungen oder finanzielle Strategien für die Zukunft angeht. Zwar ist in Deutschland gesetzlich niemand verpflichtet, einen Steuerberater zur Ausführung seiner steuerlichen Erklärungen hinzuzuziehen, dennoch ist es mitunter außerordentlich ratsam, auf fachkundige Hilfe eines Steuerberaters zurückzugreifen, um die Erfordernisse fachgerecht und besonders auch fristgerecht erfüllen zu können. Ein Steuerberater tätigt alle klassischen Aufgaben der Buchhaltung und arbeitet nach den ihm vorgelegten Zahlen die Steuerklärung aus. Ferner ist es erforderlich, dass er in steuerlichen Fragen stets auf dem neuesten Stand ist, gerade weil heutzutage in kurzen zeitlichen Abständen Steuergesetze Änderungen erfahren.

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Ein Steuerberater kann erst durch die zuständige Kammer zum Steuerberater bestellt werden, wenn ein Steuerberaterexamen abgelegt wurde. Hier werden überaus strenge Prüfungskriterien angewandt. Die zu prüfende Materie umfasst unter anderem das steuerliche Verfahrensrecht, Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht, Investitionszulagenrecht, Berufsrecht, sowie Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht. Die Mehrheit der Prüflinge scheitert an der gewaltigen Aufgabe mit einer Quote von weit mehr als über fünfzig Prozent. Im Steuerberatergesetz ist die Ausbildung zum Steuerberater geregelt. Das Gesetz enthält ebenso die Vorschriften zur Ausübung des Berufes. Der Beruf des Steuerberaters ist kein akademischer Beruf und kann auch nach einer kaufmännischen Ausbildung erlernt werden. Allerdings sind die Anforderungen an dieses Berufsbild äußerst hoch, so dass auf eine akademische Vorbildung nicht verzichtet werden sollte. Die Mehrheit der Steuerberater hat daher einen Hochschulabschluss. In der Regel unterliegt ein Steuerberater nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung, da er meist freiberuflich tätig ist. Allerdings gibt es auch viele in einer Steuerkanzlei oder einer Steuerberatungsgesellschaft angestellte Steuerberater.

Ob freiberuflich oder angestellt: Ein Steuerberater ist zur Verschwiegenheit per Gesetz verpflichtet und darf Informationen über wirtschaftliche oder persönliche Verhältnisse nach außen nicht tragen. In jeder Stadt gibt es eine Steuerkanzlei, eine Steuerberatungsgesellschaft bzw. einen Steuerberater wie auch in München, Augsburg, Rosenheim oder Nürnberg.

Weitere Infos über Steuerberater in München erhalten sie auf den Webseiten von Steuerkanzleien und der Steuerberaterkammer in München.