Die Gewerbesteuer -

Haupteinnahmequelle von Gemeinden


Die Gewerbesteuer wird nur in Deutschland erhoben. Ist in anderen Ländern unbekannt.
Seit der ersten Verabschiedung durch den Reichstag im Jahre 1936,  wurde sie häufigen
Veränderungen unterworfen: Zuletzt trat sie 2008 als Unternehmenssteuerreformgesetz
in Kraft.

Bei der Festsetzung der Gewerbesteuer spielen Faktoren wie Steuermessbetrag und
Hebesatz eine maßgebliche Rolle.

Wird von der Finanzbehörde nach einem Steuermessbescheid ein Steuermessbetrag
festgesetzt, ist dies ein Grundlagenbescheid.  Da den Finanzbehörden die Daten der
gewerblichen Gewinne von Unternehmen sowieso vorliegen, sind Gewerbesteuer -
messbeträge einfach zu ermitteln.  Einwendungen gegen die Höhe der Steuer kann
steuerrechtlich nur durch Anfechtung der Steuermessbescheide erfolgen, da
verfahrensrechtlich Steuermessbescheide den Steuerbescheiden gleichgestellt sind.
Die Steuermessbescheide werden in der Regel an die Gemeinde weitergeleitet. Dort
berechnet dann die Gemeinde anhand ihres Hebesatzes die eigentliche Steuerschuld.

Berechnet wird die Gewerbesteuer durch Multiplikation des Gewerbeertrages mit der
Steuermesszahl. Das Ergebnis wird von der Gemeinde dann mit dem örtlichen Hebesatz
multipliziert.  Der Mindesthebesatz beträgt 200 %. Gilt für alle Gemeinden seit 2004 und
verpflichtet diese somit, eine Gewerbesteuer zu erheben.

Gewerbesteuerhebesatz

Sehen Sie hier auch unter dem neuen Portal www.gewerbesteuer.de nach.

Hebesätze variieren meist zwischen 250 und 400 %. Doch sind Hebesätze in Großstädten
als auch in Industriegebieten mit 500 % und mehr keine Seltenheit. Hohe Hebesätze sind
Anlass für manchen Unternehmer, sich für einen anderen Ort mit niedrigerem Hebesatz zu
entscheiden. Da die Gemeinde den Gewerbesteuerhebesatz selbst bestimmt, ist Vorsicht geboten.  Hohe Hebesätze erhöhen zwar die Steuereinnahmen der Gemeinde, bergen aber die Gefahr, dass Firmen abwandern oder sich bei Neugründung einen günstigeren Standort suchen. Gefragt ist hier  ein Fingerspitzengefühl in der Haushaltspolitik von Gemeinden.
Ein Gewerbesteuerhebesatz  kann von der Gemeinde für ein oder mehrere Jahre festgelegt werden. Es steht ausser Frage, dass für alle Unternehmen in einer Gemeinde derselbe Hebesatz gilt.